Unsere AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Vermietung Ferienhaus ”Anton”, von Familie Klepzig, in 17449 Trassenheide, Mölschower Weg 6
Jeder Kunde erkennt mit der Anmeldung für sich und für die von ihm mit angemeldeten Personen diese Bedingungen als verbindlich an.
Abschluss des Vertrages
Der Buchungsauftrag kann schriftlich, per Email oder auch telefonisch durch Sie als Kunden, an uns, die Familie Klepzig, erfolgen. Mit diesem Buchungsauftrag nehmen Sie den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an.
Auf Grund Ihrer Buchungsdaten erhalten Sie von uns einen Vertrag in 2 unterschriebenen Ausfertigungen per Post zugesandt.
Der Vertrag wird rechtskräftig, wenn Sie innerhalb von 7 Tagen, nach Ausstellungsdatum, eine Ausfertigung an uns zurücksenden.
Während dieser Zeit ist das Haus für Sie optioniert.
Nach Fristablauf und nicht Eingang des unterschriebenen Vertrages, können wir das Objekt anderweitig anbieten.
Mit Ihrer Unterschrift stehen Sie für die vertraglichen Verpflichtungen ein.
Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern z.B. aufgrund von Druck- und Rechenfehlern oder Zuordnungsfehlern im Internet bleibt vorbehalten.
Ihre Kundenwünsche nehmen wir bei Buchung gern mit entgegen. Für deren Erfüllung können wir aber keine Garantie übernehmen.
Mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.
Zahlungen
Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises fällig. Die Restzahlung muss bis 30 Tage vor Anreise auf unserem Konto eingegangen sein. Leisten Sie Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten, so sind wir berechtigt nach Mahnung mit Fristsetzung vom Mietvertrag zurückzutreten und Sie mit den Rücktrittskosten laut diesen Vertragsbedingungen zu belasten.
Bei kurzfristigen Buchungen, ab 30 Tage vor Anreise, ist der Gesamtreisepreis sofort fällig.
Besonderheiten/ Hinweise:
Im Mietpreis sind alle Kosten für Wasser, Abwasser, Müll und Strom enthalten.
Nicht enthalten sind Kosten für Bettwäsche, Endreinigung, Kurtaxe und Saunanutzung. Die Sauna wird per Münzautomat gesteuert.
Die gültige Kurtaxe für den Mietzeitraum, wird im voraus über den Mietvertrag mit abgerechnet.
Die Grundreinigung erfolgt jeweils durch Sie als Kunden, unabhängig von der Endreinigung durch die Vermieter.
Zur Grundreinigung zählen die Reinigung der Küche, das Spülen und Einräumen des Geschirrs, die Beseitigung der restlichen Lebensmittel sowie sämtlicher Abfälle, das Abziehen der Betten, das ausspülen der Dusche und des Waschbeckens und das kehren aller Räume, einschließlich der Sauna, so dass das Haus besenrein übergeben werden kann.
Die anschließende Endreinigung wird durch den Vermieter organisiert und die Kosten sind Vertragsbestandteil.
Bettwäsche ist selbst mitzubringen, ebenso Handtücher und Geschirrtücher, sowie Toilettenpapier, Spül- und Reinigungsmittel.
Falls das Kinderbett gewünscht wird, ist das vorab, bei Buchung, mit anzugeben.
Die Bettwäsche für das Kinderbett ist mitzubringen.
Im Vermietungsobjekt besteht ein generelles Haustier- und Rauchverbot.
Wir bitten um sorgsamen und hygienischen Umgang mit der Sauna.
Mehrkosten, die durch unsachgemässen Umgang mit Sauna entstehen, werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Die Mieter haben für eine ordentliche Mülltrennung selbst zu sorgen. Papier und Gläser sollten separat aufbewahrt und entsorgt werden. Die Entsorgung des getrennten Hausmülls ist Sache des Vermieters.
Bei Verlust des Hausschlüssels, haben die Mieter die Kosten für den Austausch des Schlosses zu tragen.
Im Ferienhaus sind Geschirr und Besteck für die Anzahl der gebuchten Personen ausreichend vorhanden.
Das Haus verfügt über eine SAT-TV-Anlage. Ansprüche auf Preisminderung für eventuell nicht empfangbare Programme besteht nicht.
Veränderungen an Ventilstellungen im Hauswirtschaftsraum sind untersagt.
Ihnen als Mieter steht das Recht zu, die vertraglich vereinbarten Wohnräume im Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Sie verpflichten sich, das Mietobjekt und sein Inventar sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln.
Sie sind verpflichtet, einen während der Mietzeit durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer Begleitung und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen.
Der Vermieter ist berechtigt bei der Restzahlung (30 Tage vor Anreise) vor Reiseantritt eine Kaution von 100,-€ zu verlangen.
Die Kaution wird erst nach Abreise der Kunden und ordentlicher Übergabe des Hauses, per Überweisung oder Verrechnungsscheck zurückerstattet.
Die maximale Frist für die Rückzahlung beträgt 14 Tage nach mängelfreier Abnahme des Mietobjektes. Durch die Rückzahlung werden eventuelle Schadenersatzansprüche des Vermieters nicht berührt.
Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen zurück- bzw. auszuweisen oder den anteiligen Mietpreis zuzüglich eventueller Nebenkosten zu verlangen.
Die Ankunftszeit ist jeweils am vorgesehenen Anreisetag entsprechend Buchungsbestätigung zwischen 15 Uhr und 19 Uhr. Falls Sie während der Anreise feststellen, dass Sie sich voraussichtlich verspäten werden, so informieren Sie bitte unbedingt rechtzeitig den Schlüsselhalter.
Dieser wird darum bemüht sein, Ihren Empfang auch dann sicherzustellen. Dies kann jedoch nicht garantiert werden.
Von der Buchungsbestätigung abweichende Anreisetage sind mind. 3 Tage vorher anzumelden.
Am Abreisetag entsprechend Buchungsbestätigung müssen Sie das Haus spätestens bis 10 Uhr verlassen und dem Vermieter bzw. seinen Beauftragten gereinigt und in gleichem Zustand wie bei der Übernahme übergeben werden.
Rücktritt, Umbuchung, Ersatzpersonen
Sie haben das Recht jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns.
Die Rücktrittserklärung sollte schriftlich erfolgen.
Die Rücktrittsgebühren für das Ferienhaus betragen:
* bis 60 Tage vor Reisebeginn 20 % des Mietpreises,
* ab 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn 50 % des Mietpreises,
* ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 70 % des Mietpreises,
* ab 14. bis 2. Tag vor Reisebeginn 80 % des Mietpreises,
* ab 1 Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt wird der gesamte Mietpreis
berechnet.
Werden nach Buchung des Ferienhauses Änderungen, z. B. hinsichtlich des Reisetermins, der Belegung oder Namensänderung vorgenommen, erheben wir bis 60 Tage vor Reiseantritt eine Gebühr von 50,- Euro.
Spätere Änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von dem von Ihnen gebuchten Reisetermin möglich.
Tritt eine Ersatzperson (Ersatzfamilie) an die Stelle der gebuchten Reisenden, sind wir berechtigt, die uns durch die Ersatzpersonen entstehenden Mehrkosten zu verlangen. Die Ersatzpersonen übernehmen den Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten und haften als Gesamtschuldner für den Mietpreis. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen.
Die Mehrkosten betragen in der Regel 50,- Euro für das Mietobjekt.
Reiserücktrittversicherung
Eine Reiserücktrittversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen aber dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte.Wir haben zu günstigen Konditionen einen Rahmenvertrag mit der Ergo Reiseversicherung,
Sitz München, abgeschlossen. Gern teilen wir Ihnen den Versicherungsbeitrag für Ihre Reise mit oder Sie können diese auch über unsere Website www.usedom-trassenheide.de selbst buchen.
Im Schadensfall wenden Sie sich dann bitte an die Ergo Reiseversicherung, da wir nicht mit der Schadensregulierung befasst sind.
Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter kann vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten oder nach Mietbeginn den Mietvertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Mieter sich vertragswidrig verhält
b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Einhaltung des Mietvertrages infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt
Kündigt der Vermieter den Mietvertrag nach Punkt a), dann verfällt der Mietpreis. Tritt der Vermieter gemäß b) vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, so werden alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Kündigt der Vermieter den Vertrag gemäß b) nach Mietbeginn, so erhalten Sie den anteiligen Mietpreis zurück.
Haftung
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
a) den ordnungsgemäßen Zustand des Mietobjektes
b) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder der Energieversorgung wird ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen wie Heizung, Lüftungsanlage, usw.
Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den einfachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Die deliktische Haftung vom Vermieter für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den einfachen Mietpreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt je Mietvertrag.
Mitwirkungspflicht, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung
Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Ein schuldhaftes Unterlassen liegt z.B. nicht vor, wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen unzumutbar sind, wenn ein Fall von Unmöglichkeit gegeben ist, oder wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen schuldlos unterlassen werden. Wird der Mietvertrag nicht vertragsgemäß erbracht, oder stellen Sie am Mietobjekt Mängel fest, so können Sie Abhilfe verlangen.
Da das Vermietungsobjekt ein Neubau ist und eventuelle Setzungen des Gebäudes zu Rissen führen können, gilt das nicht als Mangel und eine Preisminderung wird abgelehnt.
Wenden Sie sich in diesem Fall unverzüglich, am besten telefonisch, sonst per Telefax oder E-Mail an
Klepzig Carsten und Alexandra
Prinz-Heinrich-Str. 43
09350 Lichtenstein Tel. 037204/ 89 633 o. 0162/9826572
AKlepzig@t-online.de
bzw. an den Schlüsselübergebenden,
damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandung zu überprüfen und gegebenenfalls die Leistungsstörung zu beseitigen. Nur die Vermieter dürfen rechtsverbindliche Erklärungen abgeben und/oder entgegennehmen.
Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen sind in Ausnahmen entbehrlich, z.B. wenn diese unzumutbar sind, wenn ein Fall von Unmöglichkeit gegeben ist, oder wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen schuldlos unterlassen werden. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Mietleistung können Sie innerhalb von einem Monat nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Vertrages gegenüber dem Vermieter geltend machen.
Voraussetzung ist, dass die Mietleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden, dass Sie den Mangel unverzüglich anzeigten und dass eine ausreichende Abhilfe nicht erfolgte. Wird der Urlaub durch Mängel ganz erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Reisevertrag kündigen. Voraussetzung ist in aller Regel, dass Sie beim Vermieter mit angemessener Fristsetzung Abhilfe verlangt haben und diese Frist ergebnislos verstrichen ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe
unmöglich ist oder vom Vermieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt wird.
Ihre Ansprüche gegenüber dem Vermieter verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Mietzeit des Objektes dem Vertrag nach enden sollte.
Abtretungsverbot
Eine Abtretung von Ansprüchen gegen den Vermieter an Dritte, auch Ehepartner und Verwandte, ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Mieters durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für das Mahnverfahren und für Klagen gegen den Vermieter ist das zuständige Amtsgericht des Vermieters und den Wohnort 09350 Lichtenstein.
Für Klagen vom Vermieter gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Mietvertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Wohnsitz des Vermieters vereinbart.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages.